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Beschreibung
Abschnitt 80G des indischen Einkommensteuergesetzes bietet Steuerzahler einen Einkommensteuerabzug für Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen.
Abschnitt 80G des indischen Einkommensteuergesetzes bietet Steuerzahler einen Einkommensteuerabzug für Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen.